Kurzfassung
- Verbote gibt es vor allem wegen Gesundheits- und Umweltgefahren.
- Öffentliche Plätze wie Bahnhöfe, Schulen und Theater verbieten das Kauen, um Sauberkeit zu sichern.
- Gesetzliche Grundlagen finden sich im Lebensmittelgesetz und in kommunalen Satzungen.
- Strafen reichen von Verwarnungen bis zu Bußgeldern von 10€ bis 50€.
- Alternative Produkte wie zuckerfreie Kaugummis ohne Kunststoff können legal genutzt werden.
Historischer Kontext des Verbots
Das Kaugummi ist ein zahnfreundlicher Kautabak‑Ersatz, der seit den 1860er‑Jahren hergestellt wird. Anfang des 20. Jahrhunderts wurden in europäischen Bahnhöfen und Theatern erste Verbote ausgesprochen, weil Kaugummireste an Möbeln und Geräten festkleben blieben. In den 1970er‑Jahren griffen mehrere Kommunen die Diskussion auf, weil das Kauen in öffentlichen Verkehrsmitteln zu Störungen der Türmechanik führte.
Ein Meilenstein war das Berliner Stadtrecht von 1999, das ausdrücklich das Kauen in öffentlichen Gebäuden untersagte. Dieses lokale Gesetz inspirierte andere Städte, insbesondere in Ostdeutschland, ähnliche Regelungen zu erlassen.
Gesundheitliche Bedenken
Die Gesundheitsbehörde überwacht Forschung zu Kaugummierzeugnissen und gibt Empfehlungen für die Bevölkerung hat mehrere Risiken identifiziert:
- Zahnkrone und Füllungen: Harte Kaugummis können Zahnersatz beschädigen.
- Kiefergelenk: Langzeitkauen führt zu Belastungen des Temporomandibulargelenks.
- Allergene: Süßstoffe und Farbstoffe können bei empfindlichen Menschen Reaktionen hervorrufen.
Studien des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) aus 2022 zeigen, dass 12% der Kaugummikonsumenten über Kieferbeschwerden klagen - ein signifikanter Anstieg gegenüber den 1990er‑Jahren.
Umweltaspekte und Müllproblematik
Ein oft übersehenes Argument ist die Umweltbelastung. Viele Kaugummis enthalten synthetische Polymere, die nicht biologisch abbaubar sind. Die Umweltbehörde verantwortet die Überwachung von Kunststoffabfällen im öffentlichen Raum schätzt, dass allein in deutschen Großstädten jährlich über 200Tonnen Kaugummimüll gesammelt werden müssen.
Diese Menge entspricht etwa dem Volumen eines mittelgroßen Schwimmbeckens. Der Abbau dauert bis zu 10 Jahre, weil die Gummibasis aus Polyisobutylen besteht - ein Material, das häufig in Autoreifen vorkommt.

Sicherheitsrisiken im öffentlichen Raum
In stark frequentierten Bereichen wie Bahnhöfen oder Sportstadien kann ein einzelner Kaugummirest zu erheblichen Problemen führen:
- Erstickungsgefahr für Kinder, die das Kaugummi verschlucken.
- Rutschgefahr auf glatten Oberflächen, wenn das Kaugummi schmilzt.
- Störung von automatischen Türmechanismen, weil das Kaugummi in die Sensoren gelangt.
Die Sicherheitsbehörde koordiniert Maßnahmen zur Verhinderung von Unfällen in öffentlichen Gebäuden empfiehlt daher ein generelles Verbot in Bereichen, in denen schnell reagiert werden muss.
Rechtslage in Deutschland und im internationalen Vergleich
Auf Bundesebene gibt es kein einheitliches Lebensmittelgesetz das den Verkauf und Konsum von Kaugummi regelt. Stattdessen regeln Kommunen und einzelne Institutionen das Verbot per Satzung.
Beispiele:
- Berlin: Das Stadtgesetz §23 verbietet das Kauen in allen öffentlichen Einrichtungen.
- Hamburg: Nur in Verkehrsmitteln gilt ein Verbot, das bei Verstoß mit 20€ Bußgeld belegt wird.
- Österreich: Das Bundesgesetz über öffentliche Sicherheit erlaubt Gemeinden, Kaugummi in Schulen zu verbieten.
- USA (New York):> Kaugummi ist in der U-Bahn nicht erlaubt, während es in anderen Bundesstaaten frei konsumiert werden darf.
Verstöße werden meist durch Ordnungsämter verfolgt. Das Bußgeld kann, je nach Kommune, zwischen 10€ und 50€ liegen. Wiederholte Verstöße können zu einer Verwarnung führen, die im Behördenregister vermerkt wird.
Wie man das Verbot legal umgeht
Wenn du nicht auf das Kauen verzichten willst, gibt es einige legale Alternativen:
- Zuckerfreie Varianten: Viele Hersteller bieten Kaugummis ohne Kunststoffbasis an - diese gelten häufig als nicht verboten.
- Kaugummis in privaten Räumen: Das Verbot gilt meist nur für öffentliche Einrichtungen. Zu Hause ist das Kauen uneingeschränkt erlaubt.
- Speziell zugelassene Marken: In manchen Städten gibt es Listen von Marken, die als „umweltfreundlich“ zertifiziert sind und deshalb nicht unter das Verbot fallen.
Ein weiterer Trick ist das Kauen von Kautabletten harte, zuckerfreie Bonbons, die das Kauen simulieren. Diese werden rechtlich nicht als Kaugummi eingestuft und dürfen in den meisten öffentlichen Bereichen konsumiert werden.
Fazit und Ausblick
Das Kaugummi Verbot ist kein willkürlicher Akt, sondern das Ergebnis mehrerer Faktoren: Gesundheitsschutz, Umweltschutz und öffentliche Sicherheit. Während die meisten Verbote lokal gelten, gibt es immer wieder Diskussionen über eine mögliche Harmonisierung auf Bundesebene. Bis dahin bleibt es wichtig, die jeweiligen Satzungen zu kennen und im öffentlichen Raum Rücksicht zu nehmen.

Häufig gestellte Fragen
Warum verbieten manche Städte Kaugummi in öffentlichen Verkehrsmitteln?
Kaugummireste können in Türsensoren und Fahrkartenautomaten gelangen und dadurch Störungen verursachen. Außerdem besteht das Risiko, dass Kaugummis in den Sitzbereichen verschluckt werden.
Ist zuckerfreier Kaugummi ebenfalls verboten?
Nicht zwingend. Viele Kommunen unterscheiden nicht zwischen zuckerhaltigen und zuckerfreien Varianten, wenn die Grundsubstanz Kunststoff enthält. Es empfiehlt sich, die örtlichen Satzungen zu prüfen.
Wie hoch ist das Bußgeld bei einem Verstoß?
Die Höhe variiert je nach Kommune: von 10€ in kleinen Städten bis zu 50€ in Großstädten. Wiederholte Verstöße können zu einer Verwarnung führen.
Wie lange dauert der Abbau von Kaugummimüll?
Durch die synthetische Gummibasis kann der Abbau bis zu 10 Jahre dauern, wobei ein Großteil des Materials nur sehr langsam zersetzt wird.
Gibt es Ausnahmen vom Kaugummi‑Verbot?
Ja, in vielen Fällen gelten Ausnahmen für medizinische Kaugummis, die z.B. zur Behandlung von Speichelflussverschwendung verschrieben werden.
Grund | Beispiele | Betroffene Orte |
---|---|---|
Gesundheit | Zahn‑ und Kieferbeschwerden, Allergien | Schulen, Kliniken, Seniorenheime |
Umwelt | Plastik‑Kaugummimüll, lange Abbauzeit | Stadtpark, Bahnhöfe, Fußgängerzonen |
Sicherheit | Erstickungsgefahr, Türstörungen | U‑Bahnen, Flugzeuge, Veranstaltungszentren |
Rechtliche Vorgaben | Kommunale Satzungen, Hausordnungen | Öffentliche Gebäude, Behörden |